Neue Unfallverhütungsvorschrift der BGN !
Die ehemalige BGV A 6 und BGV A 7 wurden in die »BGV A 2 Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« zusammengefasst.
Am 1. Januar 2005 trat die Unfallverhütungsvorschrift
»Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit«
(BGV A2) der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten in
Kraft .Sie führt die bisherigen Unfallverhütungsvorschriften
»Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A6)
und »Betriebsärzte« (BGV A7) in einer Vorschrift
zusammen, die zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten der neuen BGV A2
außer Kraft traten.
Die UVV »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« mit
der bisherigen Ordnungsnummer BGV A2 wird zukünftig als BGV
A3 geführt.
Die Vorschrift der BGN kann Hier
als  PDF heruntergeladen werden oder direkt auf der Internetseite
der BGN www.BGN.de
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